Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Vertragsumfang und Gültigkeit
  2. Leistung und Prüfung
  3. Verfügbarkeit
  4. Preise, Steuern und Gebühren
  5. Liefertermin
  6. Zahlung
  7. Rücktrittsrecht für österreichische Verbraucher bei Verträgen im Fernabsatz
  8. Urheberrecht und Nutzung
  9. Rücktrittsrecht
  10. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
  11. Haftung
  12. Loyalität
  13. Gewinnspiel
  14. Datenschutz, Geheimhaltung
  15. Sonstiges
  16. Schlussbestimmungen

1. Vertragsumfang und Gültigkeit

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und Verträge zwischen ION Solutions e.U. (im Folgenden “der Auftragnehmer” oder “ION Solutions”) und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Falls Sie mit diesen AGB nicht in Widerspruch stehen (ausdrückliche Subsidiarität), gelten die von der Wirtschaftskammer Österreich vorgeschlagenen einheitlichen Geschäftsbedingungen der österreichischen Werbeagenturen, wie auch die Usancen des Druckgewerbes, die einheitlichen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten, für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie und für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport-Leistungen. Maßgeblich sind jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassungen.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am Nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5. ION Solutions ist an ihre Angebote bis 14 Tage nach Zustellung gebunden. Zur Wirksamkeit des angebotenen Rechtsgeschäftes muss die Annahmeerklärung schriftlich innerhalb dieser Frist bei ION Solutions eingelangt sein.
Die Kündigungsfrist für bezogene Dienstleistungen beträgt 6 Monate.

1.6. Jede Änderung des Angebotes ION Solutions durch ihren Auftraggeber, auch wenn diese Änderungen im Rahmen einer Auftrags- oder Annahmeerklärung erfolgen sollten, bedeutet eine Angebotsstellung durch den Auftraggeber an ION Solutions mit einer einmonatigen Annahmefrist. Telefonische Dienstleistungen bedürfen keiner Angebotsstellung und werden mit dem aktuellen Stundensatz an den Auftraggeber verrechnet.

2. Leistung und Prüfung

2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Erstellung von Grafiken / Medien
  • Lieferung von Grafiken / Medien
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • Erstellung von Programmträgern
  • Sonstige Dienstleistungen

2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese kann beispielsweise in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt sein. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.

2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.¿

2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

3. Verfügbarkeit

ION Solutions gewährleistet eine Erreichbarkeit der Webservices (Webseiten sowie sonstige bei ION Solutions gehostete Produkte) von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ION Solutions liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen ist.

4. Preise, Steuern und Gebühren

4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und Nebenkosten (wie beispielsweise Porto, Fracht- und Versandkosten). Die Nebenkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Im Angebot angeführte Kostenschätzungen von ION Solutions sind unverbindlich. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2. Die mit dem Auftragnehmer vereinbarten Entgelte sind wertgesichert. Sie verändern (erhöhen / vermindern) sich im selben Verhältnis, wie der vom österreichischen statistischen Zentralamt verlautbarte Index der Verbraucherpreise. Als Berechnungsmaß dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt kontinuierlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2014 (VPI) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Ausgangsbasis für die Berechnung der Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsbeginnes verlautbarte Indexzahl. Jede Änderung der Indexzahl des Verbraucherpreisindexes 2014 oder eines mit ihm verknüpften Ersatzindexes hat eine entsprechende Änderung des Entgeltes zur Folge. Die Anpassung des Entgeltes erfolgt zu 100% des Steigerungsbetrages. Erhöhungsbeträge können nach freier Wahl dem Auftraggeber auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sollte der zugrunde liegende Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der anstelle dieses Index
verlautbart wird, in Ermangelung eines solchen jener, der dem Verlautbarten am meisten entspricht.

4.3. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

4.4. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

5. Liefertermin

5.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Dafür bedürfen Liefertermine zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens ION Solutions.

5.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

5.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

6. Zahlung

6.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

6.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

6.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.

6.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

6.5. Die monatlichen Raten sind wertbeständig vereinbart und wird auf den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten monatlichen Verbraucherpreisindex 2014 wertbezogen. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat November 2014 verlautbarte Indexzahl. Die Veränderung findet einmal jährlich mit Wirkung
vom 1. Jänner eines jeden Jahres statt, und zwar um den Prozentsatz, um den sich die für den Monat November des jeweiligen Jahres verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 2014 gegenüber der Indexzahl für November des vorangegangenen Jahrs (bei der ersten Veränderung gegenüber der Basis) verändert hat. Erhöhungsbeträge
können nach freier Wahl seitens ION Solutions auch nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sollte der Verbraucherpreisindex 2014 nicht mehr verlautbart werden, so gilt ein Nachfolgeindex oder der nächst ähnliche Index als vereinbart. Nachforderungen und Rückforderungen aus den Auswirkungen der Wertsicherungsbestimmungen für die Vergangenheit sind für einen Zeitraum von drei Jahren zulässig.

7. Rücktrittsrecht für österreichische Verbraucher bei Verträgen im Fernabsatz

7.1. Aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte, erlaubt sich der Auftragnehmer vor seinem Tätigwerden über den Umfang der dem Auftraggeber zustehenden Rechte zu informieren. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Rücktritts- bzw. Widerrufsbelehrung nur für Verbraucher gilt.

Wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) der der Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz 2014 (VRUG) ist, kann ein mit dem Auftraggeber im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Vertrag iS §§ 1 ff FAGG innerhalb von 14 Werktagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Samstag gilt nicht als Werktag. Die Widerrufsfrist beträgt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 Abs. 2 Z 1 FAGG).
Der Auftraggeber bestätigt, über den Inhalt, die Voraussetzungen und die Folgen des gesetzlichen Widerrufsrecht für Verbraucher aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU (kurz „FAGG“) belehrt worden zu sein und nimmt zur Kenntnis, dass er um sein Widerrufsrecht ausüben zu können, mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versendeter Brief oder Email) den Auftragnehmer über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren hat. Der Auftraggeber ist sich im Klaren, dass er das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden kann, dieses jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung des Widerrufsrechtes reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist an:

ION Solutions e.U.,
Ing. Edvin Kuric BSc,
Rappachgasse 49/8/13, 1110 Wien
E-Mail: office@ion-solutions.at 
Firmenbuchnummer: FN 423339h
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

abgesendet wird.

Wünscht der Auftraggeber jedoch ein vorzeitiges Tätigwerden des Auftragnehmers innerhalb der offenen Rücktrittsfrist, nimmt er ausdrücklich zur Kenntnis, dass er dementsprechend das zuvor genannte Rücktrittsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 FAGG).

7.2. Gemäß § 5f KSchG ist der Vertragsrücktritt bei Verträgen über Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluss begonnen wird, nicht berechtigt.

7.3. Muster Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus bzw. verwenden Sie diesen Textbaustein und senden es zurück an:

ION Solutions e.U., Ing. Edvin Kuric BSc,
Rappachgasse 49/8/13, 1110 Wien
E-Mail: office@ion-solutions.at 
Firmenbuchnummer: FN 423339h
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) ……………………………………………………………………………………………………
Erhalten am(*) …………………………………………………………………………………………………..
Name des/der Verbraucher(s) …………………………………………………………………………….
Anschrift des/der Verbraucher(s) …………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………………………………
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
…………………………………………………………………………………………………………………………
Datum ……………………………………………………………………………………………………………….
(*) unzutreffendes streichen

8. Urheberrecht und Nutzung

8.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

8.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

8.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

9. Rücktrittsrecht

9.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit um 120 Tage aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist (mindestens 14 Tage) die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

9.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

9.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

9.4. Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch den Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen (mittels eingeschriebenen Briefes) und zu begründen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen – ausgenommen für Personenschäden – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Eine darüber hinausgehende verschuldungsunabhängige Haftung des Auftragnehmers, insbesondere Gewährleistungsansprüche, ist ausgeschlossen.

9.5. ION Solutions leistet keine Gewähr dafür, dass die Lieferung/Leistung dem Geschmack des Auftraggebers entspricht. Aus Gründen der Gestaltung, des Gefallens und/oder des Geschmacks bestehen daher keine wie immer gearteten Ansprüche des Auftraggebers insbesondere nicht aus dem Titel der Gewährleistung, des Schadenersatzes oder der
Irrtumsanfechtung.

9.6. Im Bereich der IT- und Onlineprojekte haftet ION Solutions nicht bei vertrags- und rechtswidriger Verwendung der gelieferten Ware, ebenso nicht bei missbräuchlichen oder rechtswidrigen Zu- oder Eingriffen Dritter. ION Solutions trifft keine wie immer geartete Haftung für Unterbrechungen bei Internet-Dienstleistungen und der Software, welche nicht im
Einflussbereich von ION Solutions liegen. ION Solutions übernimmt keine Gewähr, dass alle ION Solutions Services ohne Unterbrechungen zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Weiters wird auch keine Gewähr übernommen, dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. ION Solutions haftet nicht für Handlungen Dritter bei Programmänderungen, bei Änderungen der technischen Rahmenbedingungen oder im Netzwerkbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Betriebs oder durch dessen Ausfall zufügen. Außerdem behält sich ION Solutions Standzeiten für die Systemwartung und Administration der ION Solutions Server vor, die keiner expliziten Verständigung bedürfen. Zur Gewährleistung eines technisch einwandfreien Betriebs sind die betreffenden technischen Richtlinien (für Internetdienstleistungen die betreffenden RFC-Dokumente) einzuhalten. Bei technischen Störungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden kann die betroffene Zugangsberechtigung bis zur Behebung gesperrt werden. Für die von ihm verursachten Schäden haftet der Auftraggeber. ION Solutions trifft keine Haftung, wenn der Zugang zu oder der fehlerfreie Betrieb der Webseiten des Auftraggebers aufgrund von Firewall-Schaltungen bzw. Einstellungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter nicht möglich sind.

9.7. Im Übrigen nimmt der Auftraggeber genehmigend zur Kenntnis, dass es bei Software nicht möglich ist, jedweden Fehler auszuschließen bzw. eine völlig fehlerfreie arbeitende Software herzustellen.

10. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

10.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

10.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

10.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

10.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

10.5. Die Implementierung neuer Web-Applikationen erfolgt für die aktuellen und folgenden Versionen der Browser Firefox und Chrome, sowie Internet Explorer ab Version 11.

10.6. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

10.7. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

11. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

12. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Projektaufträgen oder Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe der Projektsumme bzw. eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

13. Gewinnspiel

Bei Gewinnspielen erfolgt die Verlosung unter Ausschluss des Rechtsweges. Erfüllungsort ist Wien. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Die Gewinner 
werden schriftlich verständigt. Die Teilnehmer sind mit der Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden. Für den Hauptgewinn gilt die persönliche Abholung des Preises, innerhalb von 3 Wochen ab Bekanntgabe, als vereinbart.

14. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

15. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

16. Schlussbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.